Auch die Ausbildung zum Frauenarzt ist eine Fachausbildung und erstreckt sich über fünf Jahre. Selbstverständlich kann auch ein Gynäkologe diverse Weiterbildungen absolvieren.
Grundstein ist zuerst einmal das medizinische Grundstudium, welches sich über zwölf Semester erstreckt plus 3 Monaten in denen der angehende Arzt praktische Erfahrung sammeln kann. Danach erfolgt die Prüfung. Wurde die erfolgreich absolviert, dann kann der Arzt seine Approbation beantragen. Im Anschluss daran kann das Facharztstudium aufgenommen werden. Um das Studium erfolgreich beenden zu können muss der angehende Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe verschiedene Untersuchungen und Operationen vorweisen können, die eigenhändig durchgeführt wurden.
Selbstverständlich kann ein Frauenarzt auch weitere Zusatzbezeichnungen tragen, die im Rahmen einer Weiterbildung erworben wurden. So kann beispielsweise ein Arzt für Frauenheilkunde Zusatzbezeichnungen in den Bereichen Psychotherapie, Rettungsmedizin oder Pränatal Medizin tragen. Weiterhin kann ein Gynäkologe sich auch in einem Bereich der Gynäkologie spezialisieren. Eine solche Spezialisierung ist in diesen Teilbereichen möglich: spezielle gynäkologische Onkologie, Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin sowie spezielle Perinatal Medizin. Bis eine der genannten Spezialisierungen erreicht ist nimmt dies noch einmal drei Jahre in Anspruch.
Neben den Fortbildungen im gynäkologischen Bereich, hat der Frauenarzt natürlich auch die Möglichkeit in einem anderen Bereich der Medizin seinen Facharzt zu machen.
Aufgaben und Tätigkeitsbereiche eines Frauenarztes
Das Aufgabengebiet eines Gynäkologen ist breit gefächert und sehr vielseitig. Die Mehrheit der Gynäkologen ist selbständig mit einer eigenen Praxis. Ein Frauenarzt behandelt alle geschlechtsspezifischen Erkrankungen seiner Patientinnen. Zudem betreiben sie Vorsorge und arbeiten als Geburtsbegleiter.
Vor der eigentlichen gynäkologischen Untersuchung, steht zuerst einmal ein ausführliches Gespräch. Im Anschluss daran erfolgt dann in aller Regel die gynäkologische Untersuchung. Diese findet auf einem speziellen Gynäkologie Stuhl statt. An diesem Stuhl sind Schalen angebracht, sodass die Patientin ihre Beine seitlich ablegen kann. Mittels einer Tastuntersuchung kann der Frauenarzt dann die weiblichen Organe untersuchen. Bei dieser Untersuchung kann der Frauenarzt eine eventuelle Pilzerkrankung, Zysten oder aber eine Vergrößerung der Organe feststellen. Wird eine Auffälligkeit entdeckt, dann wird der Frauenarzt in der Regel einen Abstrich nehmen, um diesen dann im Labor untersuchen zu lassen. Viele Gynäkologen haben mittlerweile ein Labor in der Praxis, sodass die Patientin häufig einen vorläufigen Befund sofort erhält.
Abhängig vom Befund, kann dann eine Ultraschalluntersuchung erfolgen. Hier kann der Arzt dann im Rahmen der Oberbauchsonografie Organe untersuchen oder aber durch den Vaginalultraschall. Beim Vaginalultraschall wird ein langer dünner Ultraschallkopf in die Scheide eingeführt. Ebenso kann auch, je nach Befund, eine Blutabnahme nötig sein. Hat eine Patientin einen Knoten in der Brust ertastet, wird dies vom Frauenarzt ebenfalls eingehend untersucht. Dabei wird er beide Brüste eingehend abtasten. In der Regel wird dann auch eine Mammografie stattfinden. Je nach Praxisausstattung kann diese auch direkt beim Frauenarzt durchgeführt werden.
Im Krankenhaus operieren Gynäkologen die Patientin natürlich auch. Im Fall eines bösartigen Tumors wird die Brust entweder ganz oder teilweise vom Frauenarzt entfernt und später wieder rekonstruiert. Auch weitere Eingriffe wie beispielsweise die Ausschabung der Gebärmutter nimmt der Frauenarzt vor.
Ein weiteres großes Aufgabengebiet ist die Beratung und Vorsorge der Patientinnen. Eine eingehende Beratung erfolgt beispielsweise auf dem Sektor der Verhütung. Hier berät der Frauenarzt die Patientin bei der Wahl des passenden Verhütungsmittels. Auch die Krebsvorsorge bezüglich der weiblichen Geschlechtsorgane gehört zu dem Aufgabengebiet eines Frauenarztes.
Im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge betreut der Frauenarzt schwangere Patientinnen. Zu Anfangs erfolgen die Untersuchungen im Abstand von 4 Wochen. In der späteren Schwangerschaft dann alle 2 Wochen und bevor die Geburt bevorsteht im Abstand weniger Tage. Im Rahmen dieser Vorsorgeuntersuchungen werden der Urin, der Hämoglobinspiegel im Blut und das ungeborene Baby untersucht. In regelmäßigen Abständen wird bei diesen Vorsorgeuntersuchungen auch eine Ultraschalluntersuchung vorgenommen. Mit Hilfe dieser Untersuchung kann der Arzt Größe und Gewicht des ungeborenen Babys, sowie die Fruchtwassermenge berechnen. Auch der Gesundheitszustand des Babys wird bei der Untersuchung kontrolliert.
Sehr viele Frauenärzte haben auch sogenannte Belegbetten in Geburtskliniken. So ist die Möglichkeit gegeben das der Frauenarzt die Patienten auch während der Geburt betreuen kann. Falls es notwendig ist, dann entbindet der Gynäkologe das Baby mittels Zange, Saugglocke oder Kaiserschnitt. Auch die Wunde wird nach dem Eingriff vom Gynäkologen wieder vernäht.
Die Versorgung nach der Entbindung und im Wochenbett findet ebenfalls durch den Frauenarzt statt.
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