Ein Zahnarzt ist ein Arzt, der sich mit der Vorbeugung, Diagnose und Behandlung von Entzündungen und Krankheiten des Zahn-, Mund- und Kieferbereichs beschäftigt. Obwohl sich das Studium der Zahnmedizin teilweise mit dem Studium der Medizin überschneidet, bleibt der Zahnarzt nach seiner Ausbildung auf die Ausübung in seinem Fachgebiet beschränkt. Fachlich spezialisiert auf Krankheiten im oralen Bereich muss der Zahnarzt aber auch die Einbettung des Kauapparats in den Kopf-Hals-Schulter-Bereich sowie andere angrenzende Bereiche berücksichtigen und auch Symptome anderer Krankheiten erkennen, die sich in der Mundhöhle bei magelhafter Zahnpflege darstellen.
Wie werde ich Zahnarzt?
Um Zahnarzt zu werden, muss man erfolgreich das Studium der Zahnmedizin abschließen. Dies dauert regulär zehn Semester und muss an einer wissenschaftlichen Hochschule absolviert werden. Das Studium besteht aus einem fünfsemestrigen vorklinischen Teil, in dem den Studenten naturwissenschaftliche und medizinische Grundlagen vermittelt werden, und Praktika absolviert werden müssen. Nach diesen fünf Semestern muss der angehende Zahnarzt eine Art Zwischenprüfung – das Physikum – absolvieren, in dem er in vier Fächern zur mündlichen Prüfungen gerufen wird: Biochemie, Physiologie, Anatomie/Histologie/Embryologie und vorklinische Zahnersatzkunde/Werkstoffkunde.
Nach dem zehnten Semester kommen die Abschlussprüfungen auf die Studenten zu. Es müssen mündliche Prüfungen in den Fächern, Pathologie, Pharmakologie, Hygiene, Innere Medizin, Dermatologie, Hals-, Nasen- und Ohrenerkrankungen, Kieferorthopädie, Radiologie, Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten, allgemeine und spezielle Chirurgie, Zahnersatzkunde und Zahnerhaltung abgelegt werden. In den zahnmedizinischen Fächern müssen ebenfalls schriftliche Prüfungen absolviert werden. Natürlich müssen auch die praktischen Fertigkeiten getestet werden, so dauert die Prüfung im Fachbereich Zahnersatz zehn Tage, Zahnerhaltung fünf Tage und Kieferorthopädie vier Tage. Im Bereich Chirurgie wird ein Patient untersucht, eine Diagnose erstellt und eine Behandlungsmethode vorgeschlagen, die eventuell ausgeführt wird oder durch einen anderen kleinen Eingriff ausgetauscht wird. Um sich letztlich als Zahnarzt bezeichnen zu können, muss der Absolvent einen Approbationsantrag für Zahnärzte stellen.
Dem approbierten Zahnarzt steht es frei, sich in folgenden Bereichen weiterzubilden: Kieferorthopädie (vierjährige Weiterbildung zur Diagnose, Prävention und Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen sowie der Orthopädie des Kiefergelenks), Oralchirurgie (vierjährige Weiterbildung, chirurgische Eingriffe in der Mundhöhle, Implantate), Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie (zusätzlich Teile des Humanmedizinstudiums nötig, plus 60-monatige Weiterbildung zum Facharzt), öffentliches Gesundheitswesen (wird selten absolviert, das Arbeitsgebiet erstreckt sich häufig auf Aufgaben auf lokaler Ebene, zum Beispiel in Gesundheitsämtern).
Geschichte der Zahnmedizin
Die Zahnmedizin ist bereits seit dem 28. Jahrhundert vor Christus bekannt, aber erst im frühen 18. Jahrhundert wurde die moderne Zahnheilkunde begründet. Angenehm war die Zahnmedizin lange Zeit wirklich nicht. Im Mittelalter zum Beispiel glaubte man, das ein durch die Zähne kriechender Wurm verantwortlich für sämtliche Zahnerkrankungen war – behandelt wurden Zahnschmerzen mit dem Brenneisen oder mit Arsenpaste – die Behandlung war häufig so schmerzhaft, dass die Menschen ohnmächtig wurden. Erst später wurden Äther, Chloroform, Lachgas oder auch Kokain zur Schmerzbehandlung eingesetzt. Künstliche Zahnimplantate gab es erst im 19. Jahrhundert, davor wurden Zähne von Pavianen oder Hunden als Zahnersatz eingesetzt. Auch wurde die Behandlung nicht von ausgebildeten Zahnärzten durchgeführt, sondern meist von Badern (Handwerker), die auch als Zahnbrecher bekannt waren, da sie im Besitz der nötigen Werkzeuge waren.
Zahnmedizin in Deutschland
In Deutschland gibt es zirka 88.000 Zahnärzte. Da in Deutschland in etwa 90% der Bevölkerung in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind, arbeiten die meisten Zahnärzte als Vertragszahnärzte (etwa 55.000). Eine Kassenzulassung erhält man nachdem man nach dem Studium zwei Jahre als Assistenzarzt in einer Praxis oder Zahnklinik gearbeitet hat. Nur 500 sind Privatzahnärzte, der Rest fungiert als Assistenzärzte, nicht praktizierende Ärzte, Zahnärzte in der Forschung oder Zahnärzte im Ruhestand. Privatzahnärzte dürfen Kassenpatienten nur im Notfall behandeln.
Ein angestellter Zahnarzt verdient im Monat zwischen 3.600 € (weiblich) und 5.200 € (männlich) brutto. Abzüglich aller anfallenden Kosten und Steuern verdient ein Praxisinhaber im Mittelwert etwa 70.100 € im Jahr bei einem Stundensatz von etwa 48 Stunden im Monat.
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