Der bloße Wille reicht bei den meisten Menschen nicht aus, um dauerhaft mit dem Rauchen aufzuhören, so dass Raucher bei einer gewünschten Beendigung ihrer Tabakabhängigkeit unterschiedliche Möglichkeiten nutzen.
Grundlagen
Rauchen ist ungesund und führt zu zahlreichen schweren Krankheiten von Herzbeschwerden bis hin zu einer Raucherlunge Raucherbeinen. Die durch den Tabakgenuss hervorgerufenen Krankheiten werden nicht nur direkt durch Inhaltsstoffe des Tabaks wie Nikotin, sondern zu einem großen Teil durch weitere bei der Verbrennung von Zigaretten und Zigarren entstehende Schadstoffe ausgelöst.
Das Rauchen nikotinarmer Zigaretten wirkt sich nur den Gehalt dieses einen Schadstoffes aus, wobei die meisten Raucher zusätzlich eine Verringerung des Nikotingehaltes ihrer Zigaretten durch intensiveres Ziehen unbewusst ausgleichen und auf diese Weise mehr Nikotin als bei einer Zigarette mit normalem Schadstoffgehalt einatmen.
Zur Belastung der eigenen Gesundheit kommt hinzu, dass auch im selben Raum anwesende Nichtraucher durch das Passivrauchen geschädigt werden. Einige Gelegenheitsraucher sind tatsächlich nicht vom Tabakgenuss abhängig und können ohne Hilfsmittel jederzeit aufhören. Je länger diese jedoch rauchen, desto eher entwickelt sich schleichend eine Tabak- beziehungsweise Zigarettensucht. Eine der Möglichkeiten zur Überprüfung einer bestehenden Abhängigkeit vom Tabakgenuss ist der aus lediglich sechs Fragen bestehende Fagerström-Test.
Vorgehensweise
Für eine Raucherentwöhnung existieren unterschiedliche Möglichkeiten. Am häufigsten genutzt werden die einfachen Mittel wie Nikotinpflaster und Nikotinkaugummi. Beide Mittel gelten rechtlich als nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Raucherentwöhnung und sind ausschließlich in der Apotheke erhältlich. Sowohl das Pflaster als auch das Nikotinkaugummi gibt in geringen Dosen Nikotin ab, weitere beim Rauchen anfallende Schadstoffe entstehen bei ihrer Nutzung nicht. Die elektrische Zigarette gehört hingegen nicht zu den Mitteln zur Raucherentwöhnung, sondern ist ein Lifestyle-Produkt, welches wahlweise mit nikotinhaltigen oder nikotinfreien Liquiden genutzt werden kann.
Bei starker Tabaksucht kann der Arzt auch verschreibungspflichtige Medikamente zur Raucherentwöhnung wie Nikotin-Antagonisten und Nikotin-Agonisten verschreiben. Diese Medikamente werden im Gegensatz zu rezeptfrei erhältlichem Nikotinpflaster oder Nikotinkaugummi von gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Das gilt auch für eine Verhaltenstherapie zur Raucherentwöhnung, während die Übernahme der Kosten einer Akupunktur- oder Akupressur-Behandlung zu den Wahlleistungen einiger Kassen gehört. Auch die Hypnose als Unterstützung zum Abgewöhnen des Rauchens wird von gesetzlichen Krankenkassen nicht, wohl aber von den meisten Gesellschaften der privaten Krankenversicherung unterstützt.
Wirksamkeit der Raucherentwöhnung
Die Rückfallquote nach einer Raucherentwöhnung ist außerordentlich hoch. Im Gegensatz zum Alkoholismus entsteht bei ehemaligen Rauchern zwar nicht sogleich bei der ersten Zigarette eine erneute körperliche Abhängigkeit, die zeitlichen Abstände zwischen zwei ausnahmsweise gerauchten Zigaretten verkürzen sich jedoch schnelle, ehe der scheinbar geheilte Süchtige erneut konsequent mit dem Rauchen beginnt. Die besten Quoten hinsichtlich einer dauerhaften Befreiung von der Tabak-oder Zigarettensucht erzielen Raucher, wenn sie sich einer Verhaltenstherapie unterwerfen, da diese die häufig dem Nikotingenuss zugrundeliegenden psychischen Defizite aufdeckt und heilt. Eine ungewöhnlich geringe Wirkung erzielen hingegen Schockbilder und sogar die eigene Erkrankung an typischen Raucherkrankheiten.
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