Jedes Jahr erfahren rund eine Million Menschen in Deutschland, dass ihr Körper den Anforderungen im Beruf oder privaten Umfeld aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr standhält. Die Chancen auf einen erfolgreichen Neustart steigen mit Rehabilitationsleistungen um ein Vielfaches. Ziel einer Rehabilitation ist es, Versicherte mit chronischen oder akuten Erkrankungen die Möglichkeit zu geben, ihr Leben wie zuvor weiterleben zu können. Durch eine erfolgreiche Rehabilitation gewinnen alle Parteien.
Die gesundheitliche Versorgung wird in Deutschland in drei Hauptbereiche eingeteilt:
- Primärversorgung (ambulant durch niedergelassene Ärzte)
- Akutversorgung (stationär im Krankenhaus)
- Rehabilitation
Ob nach einem Herzinfarkt, einer Tumorentfernung oder Hüftoperation – es gibt viele Fälle, die im Anschluss eine systematische Rehabilitation bedürfen. Ziel der Reha ist es, Patienten bei ihrer Erlangung körperlicher, sozialer oder beruflicher Fähigkeiten zu unterstützen.
Im Grunde unterscheidet man zwischen drei unterschiedlichen Rehabilitationsleistungen:
- Medizinische Rehabilitation: Ziel ist es, einer Pflegebedürftigkeit oder möglichen Behinderungen vorzubeugen, Verschlimmerungen zu verhindern oder sie komplett zu beseitigen.
- Berufliche Rehabilitation: Unterstützt Patientinnen und Patienten, sich wieder in ihr Arbeitsleben einzugliedern.
- Soziale Rehabilitation: Hilft Patienten, mit Alltagssituationen selbstständig fertig zu werden und sich erneut an ihr soziales Umfeld gewöhnen.
Ziel und Aufgabe
In Deutschland ist es Aufgabe der Sozialversicherungsträger, also der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung, Rehabilitationsleistungen anzubieten. Ziel der Rehabilitation ist es, neben der Wiederherstellung körperlicher, sozialer und beruflicher Leistungsfähigkeiten, auch den Patienten zu fördern und ihn zu erhalten. Patienten müssen lernen, wie sie sich so verhalten, dass Krankheitszustände nicht mehr auftreten. Gerade für ältere Menschen ist es von großer Wichtigkeit, nicht frühzeitig als Pflegefall „abgeschoben“ zu werden, sondern durch geriatrische Rehabilitation weiterhin Teil der sozialen Schicht zu sein.
Ansprüche auf Rehabilitation
Leistungen der medizinischen Rehabilitation im ambulanten und stationären Bereich sind Pflichtleistungen gesetzlicher Krankenkassen. Dazu gehört auch die geriatrische Rehabilitation, denn ältere Menschen sollen nach einer Krankheit oder einem Unfall die Chance haben, normal weiterzuleben. Die geriatrische Rehabilitation erfolgt ambulant, teilstationär oder stationär.
Weitere Pflichtleistungen der Krankenkassen sind sogenannte Mutter-/Vater-Kind-Kuren. Sollten solche Maßnahmen medizinisch notwendig sein, müssen Krankenkassen sie bezahlen. Der zuständige Arzt oder das Müttergenesungswerk bieten genauere Informationen zu diesem Thema.
Leistungsdauer und Wahl der Reha-Einrichtung
Stationäre Leistungen dauern meist drei Wochen, ambulante Rehabilitationsleistungen maximal 20 Behandlungstage. Für Kinder unter 14 Jahren sind stationäre Vorsorgemaßnahmen zwischen vier und sechs Wochen vorgesehen. Diese vorgeschriebenen Leistungszeiträume können verlängert werden, wenn begründete medizinische Notwendigkeiten vorliegen.
Betroffene können ihrer Krankenkasse mitteilen, welche Reha-Einrichtungen sie bevorzugen. Sollte die Einrichtungen aus medizinischen Gesichtspunkten geeignet sein und die individuellen Bedürfnisse des Patienten erfüllen, kann die Krankenkasse den Wunsch erfüllen. Bei der Wahl der gewünschten Klinik müssen Betroffene auch auf Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit achten: Sollte die gewünschte Einrichtung zu teuer sein, müssen sie Mehrkosten gegebenenfalls selbst tragen. Die Möglichkeit, eine Einrichtung selbst zu wählen, gilt übrigens nur für die gesetzliche Krankenversicherung, bei der Unfall- oder Rentenversicherung ist dies nicht möglich.
Kosten für Krankenkasse und Betroffenen
Alle Versicherten einer gesetzlichen Krankenkasse, auch mitversicherte Ehepartner, Kinder und Jugendliche sowie Rentner, haben Anspruch auf medizinische Rehabilitations- und Vorsorgemaßnahmen. In einigen Fällen kann ein anderer Leistungsträger, die Unfall- oder Rentenversicherung, zuständig sein.
Dies gilt zum Beispiel für Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit durch Behinderung oder Krankheit gefährdet beziehungsweise eingeschränkt ist. Betroffene müssen für Rehabilitationen zehn Euro täglich zahlen. Diese Zuzahlungen sind auf 28 Tage begrenzt, wenn es sich um Anschlussbehandlungen nach bestimmten Situationen wie etwa psychischer Erkrankungen oder einer Sucht handelt.
Die Krankenkasse übernimmt bei Rehabilitationsleistungen die Kosten für kurärztliche Behandlungen, spezifische Heilmittel sowie gesundheitsfördernde Maßnahmen. Für Kosten, die durch ambulante medizinische Vorsorgeleistungen entstehen, kann die Vorkasse ihren Kunden finanzielle Zuschüsse gewähren. Verbraucher, die das 18. Lebensjahr erreicht haben, müssen allerdings für Zuzahlungen wie zum Beispiel Arzneimittel oder Heilmittel, selbst zahlen.
Weblinks
- Bundesministerium für Gesundheit
- Bundesverband Rehabilitation
- Fachzeitschrift „Die Rehabilitation“
- Deutsche Vereinigung für Rehabilitation
Artikelbild: © Robert Kneschke / Shutterstock