Jeder Mensch freut sich das ganze Jahr darauf, eine Auszeit zu nehmen und in den Urlaub zu fahren. Die meisten buchen dazu eine Reise und das meist sehr frühzeitig, damit man noch in den Genuss eines Frühbucherrabatts kommt. Gerade in diesen Fällen sollte man sich mit dem Thema Reiseversicherungen auseinandersetzen. Was geschieht, wenn ich unmittelbar vor Reisebeginn plötzlich erkranke und die gebuchte Reise nicht mehr antreten kann? In der Regel kann man zwar von der Reise zurücktreten, aber man muss dem Veranstalter eine Stornogebühr zahlen, die sogar bis zum vollen Reisepreis ausfallen kann. Mit einer Reiserücktrittsversicherung kann man dem entgegenwirken. Hier werden diese Gebühren von der Versicherung übernommen.
Die Reiseversicherer verbessern ihre Angebote
Neben den bekannten Reisekrankenversicherungen und Reiserücktrittsversicherungen gibt es auch einen Schutz über eine Reiseabbruchversicherung. Diese ist immer dann gefordert, wenn es darum geht, dass man seine gebuchte Reise zwar angetreten hat, diese aber aus zwingenden Gründen plötzlich abbrechen muss. Hier bekäme man vom Veranstalter kein Geld erstattet, doch die Versicherung würde in diesem Fall die anteiligen Kosten übernehmen.
Im Normalfall werden diese Versicherungen immer für die unmittelbar betreffende Reise abgeschlossen, doch mittlerweile gibt es in diesem Bereich auch Reiseversicherer, die ihren Kunden ein Paket anbieten, sogenannte Jahresversicherungen. Das kennen die meisten bereits von der Reisekrankenversicherung, aber auch Reiserücktrittsversicherungen können mittlerweile als Jahresversicherung abgeschlossen werden. Bestimmte Anbieter – wie etwa die Hanse Merkur mit dem Reiseschutz-Plus – bringen Pakete an Reiseversicherungen als Jahresversicherung heraus.
Kleine Dinge, auf die man unbedingt achten sollte
Wenn man sich mit Reiseversicherungen auseinandersetzt, dann muss man sich auch mit ein paar Dingen befassen, die für jede Versicherung wichtig sind. So ist die Versicherungssumme ein entscheidender Punkt, denn sie ist ausschlaggebend für die Höhe der Versicherungsprämie. Bei Reiserücktrittsversicherungen und Reiseabbruchversicherungen wird die Versicherungssumme durch die Höhe des Reisepreises festgelegt. Auch wenn bei den meisten Reiseversicherungen fast immer ein sofortiger Versicherungsschutz besteht, so gibt es gerade für die Fälle von Reiserücktritt und Reiseabbruch bestimmte Abschlussfristen, die unbedingt eingehalten werden müssen.
Diese beträgt in der Regel mindestens dreißig Tage vor Reiseantritt. Das bedeutet, dass man spätestens zu diesem Zeitpunkt die Versicherung abgeschlossen haben muss, damit man auch in den Genuss des entsprechenden Schutzes gelangt. Hält man diese Frist nicht ein, so kann man keinerlei Leistung verlangen, wenn der Versicherungsfall eintreten sollte. Die Laufzeit der Jahresversicherungen beträgt natürlich ein Jahr und kann automatisch immer um ein weiteres Jahr verlängert werden. Einzelversicherungen enden, wenn die betreffende Reise beendet worden ist.
Artikelbild: Maridav / Bigstock.com
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