Der Frühjahrsputz ist überstanden, jetzt kommt der Sommer. In der warmen Jahreszeit fahren viele Deutsche gern in den Süden, um sich mal so richtig am Strand zu erholen, den Alltag hinter sich zu lassen und Sonne zu tanken. Ein kühles Bier oder ein bunter Cocktail vervollständigen das Urlaubsglück. Dazu das passende Selfie, denn was ist Urlaubsglück wenn keiner der Daheimgebliebenen davon erfährt?
In der Vergangenheit war das Telefonat oder die SMS aus dem Ausland nach Hause meist eine kurz angebundene Sache. Denn egal für welchen Anbieter Sie sich entschieden hatten, sobald Sie mit dem Handy nach Hause telefonierten, hieß das: „Guthaben Ade“! Schuld daran waren die Roaming-Gebühren, die Telefonanbieter, wie es schien, recht wahllos erheben konnten. An eine Internetnutzung im Ausland wagten viele lange gar nicht einmal zu denken, oder tummelten sich in WLAN Spots in bekannten Fast Food und Kaffeeketten. Doch damit ist bald Schluss.
Bald eine Flat-Rate für ganz Europa?
Ab dem 30.4.2016 gelten europaweite neue Richtlinien, die es Anbietern von Handytarifen nicht mehr erlauben, exorbitante Aufschläge für einen Anruf nach Hause oder das Hochladen des letzten Urlaubsschnappschusses auf Facebook zu erheben. Viele der größeren Firmen locken bereits seit Anfang des Jahres mit neuen Tarifen, die attraktive EU-Auslandsoptionen enthalten. Besonders Neukunden sollen günstigere Tarife mit erhöhtem Datenvolumen schmackhaft gemacht werden. Nach den neuen Richtlinien dürfen ab jetzt Kosten für Telefonie und Internetnutzung im europäischen Ausland nur noch gering über dem Heimtarif liegen. Ab Juni 2017 sollen die Mehrkosten gemäß der neuen EU-Vorschrift ganz wegfallen.
Vorteile für Verbraucher
Größere Mobilfunkanbieter stellen sich schon jetzt auf die neue Gesetzeslage ein, und bieten Kunden bei Abschluss eines neuen Vertrages attraktive Flatrate Pakete an, in denen entweder gleich ein Auslandskontingent enthalten ist, andere bieten sogar eine europaweit gültige Flatrate an, um Verbrauchern entgegen zu kommen. Doch nicht alle Anbieter setzen darauf, eventuelle Mehrkosten selbst zu tragen, um Kunden zufrieden zu stellen und so zu binden. Sie können bei der EU noch Ausnahmeregelungen beantragen. Aus dem Grund ist es wichtig, bei Abschluss eines neuen Vertrages genau aufzupassen und vor allem das Kleingedruckte sorgfältig zu prüfen.
Worauf sie achten sollten
Die EU-Richtlinie schafft zwar offiziell Roaming-Gebühren ab Juni 2017 ab, regelt jedoch nicht alles bis ins kleinste Detail. Beispielsweise haben Tarifanbietern bei der Gestaltung ihrer Verträge für Flatrates einen gewissen Spielraum. Da es hier keine eindeutigen Regelungen gibt, besteht das Risiko dass einige Anbieter dies als Schlupfloch nutzen. Deshalb sollten Sie besonders im Kleingedruckten auf Klauseln achten, die eventuelle Sonderregelungen beinhalten könnten. So könnte eine Flatrate die zwar auf den ersten Blick günstig wirkt, durch eine Zusatzklausel nur für Deutschland gültig sein. Sobald Sie im Ausland telefonieren oder etwas herunterladen, könnte jedoch ein separater Tarif greifen.
Artikelbild: © Syda Productions / Shutterstock
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