Ein klassischer Kredit hat eine bestimmte Ratenlaufzeit. Abhängig von der Art des Kredites, kann diese zwischen wenigen Monaten und mehreren Jahren liegen. In allen Fällen kann es dazu kommen, dass der Kreditnehmer vor Beendigung der Ratenzahlungen verstirbt. Was passiert in diesem Fall mit den ausstehenden Raten? Im Folgenden gibt es alle relevanten Informationen in der Übersicht.
Was kann man bereits bei der Kreditaufnahme beachten?
Kredite werden in diversen Formen angeboten. Ist der Kredit gewählt, besteht die Möglichkeit, eine spezielle Kreditrestschuldversicherung abzuschließen. Dies ist vor allem für hohe Kreditsummen eine empfehlenswerte Option. Diese Versicherungen werden sowohl vom Kreditinstitut selber, als auch von externen Anbietern geboten. Im Todesfall ist die Restsumme im vollen Umfang abgesichert –die Kosten werden nicht auf die Erbschaft angerechnet.
Kreditschulden bleiben nach dem Tod bestehen
Ohne eine entsprechende Versicherungspolice sind die Kreditschulden auch nach dem Versterben in Bestand. Sie sind ein vollwertiger Teil der Vermögenswerte und gehören damit zum Erbe des Verstorbenen. Sie werden offiziell als Nachlassverbindlichkeiten benannt. Ohne ein Testament werden die Vermögenswerte, inklusive der Nachlassverbindlichkeiten, über die gesetzliche Erbfolge geregelt. Ist mehr als ein Erbe begünstigt, kommt es zur Bildung einer Erbengemeinschaft.
Erbschaft ausschlagen
Im Falle, dass die Nachlassverbindlichkeiten die Vermögenswerte übersteigen, würde ein Annehmen des Erbes eine Verschuldung bedeuten. Als Erbe haben Personen das Recht, die Erbschaft in voller Höhe auszuschlagen. Es gilt hierbei eine Frist von sechs Wochen zu beachten. Die Frist beginnt allerdings erst mit Kenntnisnahme der Erbschaft, nicht mit dem Versterben des Kreditnehmers.
Um die Erbschaft rechtswirksam auszuschlagen, muss offiziell eine Willenserklärung abgelegt werden. Ist diese nicht innerhalb der sechs Wochen in offizieller Form eingereicht, sieht der Gesetzgeber die Erbschaft als akzeptiert an.
Sobald man über eine Erbschaft informiert wurde, ist es daher wichtig, sämtliche Vermögenswerte genau zu überprüfen. Hat man einen Überblick über bestehendes Vermögen und eventuelle Schulden, ist es möglich, eine informierte Entscheidung darüber zu treffen, ob sich die Annahme der Erbschaft lohnt. Neben Kapitalwerten auf Konten sind natürlich auch Sachwerte zu berücksichtigen:
- Immobilien
- Fahrzeuge
- Kunstsammlungen
- usw.
Soll das Erbe ausgeschlagen werden, muss die entsprechende Verzichtserklärung beim Nachlassgericht eingereicht werden. Ist es nicht möglich, die Verzichtserklärung persönlich einzureichen – zum Beispiel, weil man weit entfernt lebt – kann ein Notar damit beauftragt werden. Sobald das Erbe ausgeschlagen ist, verfallen alle Ansprüche. Dies gilt auch für Pflichtanteile und Erbschaftsanteile, die erst nach der Verzichtserklärung bekannt werden.
Sobald das Erbe ausgeschlagen ist, geht es automatisch an den nächsten Erben der gesetzlichen Erbfolge über. Dieser hat nach Kenntnisnahme ebenfalls sechs Wochen Zeit, das Erbe auszuschlagen.
Nachlassverwaltung
Es ist nicht immer einfach, den Überblick zu behalten. Erbschaften können sehr schnell recht kompliziert werden. Welche Vermögenswerte sind vorhanden? Wie hoch sind die tatsächlichen Verbindlichkeiten? Wer sich in einer solchen Situation befindet, der kann die Hilfe einer Nachlassverwaltung in Anspruch nehmen. Dies ersetzt das Ausschlagen der Erbschaft. Sobald die Nachlassverwaltung in Kraft tritt, werden alle Verbindlichkeiten der Erbschaft aus dem Erbschaftsvermögen gedeckt. Der Erbe muss nicht im privaten Rahmen für Schulden haften.
Dies bedeutet allerdings auch, dass der Erbe nicht mehr in der Lage ist, im vollen Umfang das Erbe zu verwalten. Das Verfügungsrecht liegt beim Nachlassverwalter. Er ist damit beauftragt, sämtliche Verbindlichkeiten zu decken, bevor ein eventuelles Restvermögen an den Erben entlassen wird.
Restschuldversicherung – Was ist wichtig?
Kredite lassen sich mit einer sogenannten Restschuldversicherung aufnehmen. Diese stellt sicher, dass im Todesfall die Kreditkosten gedeckt sind. Diese Versicherung begünstigt lediglich den Gläubiger, unabhängig von der Höhe des Ausstandes.
Eine weitere Alternative zur Absicherung eines Kredites ist eine Risikolebensversicherung. Hier wird das Kapital im Todesfall an die begünstigte Person ausgezahlt – in den meisten Fällen ist diese deckungsgleich mit dem Haupterben. Der Vorteil der Risikolebensversicherung besteht darin, dass das Kapital ohne einen festgelegten Verwendungszweck ausgezahlt wird. Übersteigt die Versicherungssumme also die Schuldensumme, verbleibt das Restkapital mit den Erben.
Es ist möglich, mehrere Personen in einer Risikolebensversicherung zu berücksichtigen. Die eingetragenen Personen erhalten hier zu gleichen Teilen das Kapital. Dies bedeutet, dass es möglich ist, sowohl Erben, als auch Nichterben eine Auszahlung zukommen zu lassen. In diesem Fall gilt das Vermögen steuerlich nicht als Erbschaftskapital, sondern als Schenkung. Für Erben, die durch die Lebensversicherung begünstigt werden, kann es sich lohnen, die Erbschaft auszuschlagen, aber das Kapital zu behalten. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die Kosten so hoch sind, dass die Erbschulden nicht einfachdaraus gedeckt werden können. Darüber hinaus ist es auch möglich, die Risikolebensversicherung ohne eine begünstigte Person abzuschließen. Hierbei geht das Kapital komplett in die Erbmasse über.
Artikelbild: © plantic / Bigstock.com
Schreibe einen Kommentar