Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist in der Regel für beide Seiten unangenehm. Wie die Studie der Managementberatung Kienbaum zeigt, sind nur wenige Führungskräfte auf dieses Thema vorbereitet. Wichtig ist, dass die Kündigung in diesem Fall richtig und professionell erfolgt. Die korrekte Form des Kündigungsschreibens ist für Arbeitgeber von großer Wichtigkeit, denn nur so sind sie juristisch gesehen auf der sicheren Seite und vermeiden eventuelle Arbeitsrechts-Prozesse, die sehr kostspielig sein können.
Gründe für eine Kündigung
Für eine Kündigung durch den Arbeitnehmer können verschiedene Gründe infrage kommen. Es kann sich um betriebsbedingte Gründe, etwa eine schlechte wirtschaftliche Auslastung, die Schließung eines Standortes oder Ähnliches handeln. Auf der anderen Seite können die Gründe beim Mitarbeiter liegen: Seine Leistung ist nicht ausreichend oder er fällt durch negatives Verhalten auf.
Bei letzteren Gründen müssen Unternehmen zunächst den Mangel abmahnen. Erst im Wiederholungsfall darf eine Kündigung erfolgen. Für beide Seiten ist wichtig, dass der Mangel möglichst detailliert beschrieben wird. Einerseits kann der Arbeitnehmer so an seinen Leistungen arbeiten, andererseits besitzt der Arbeitgeber den nötigen Beweis für eine Kündigung, falls die Leistungen nicht erzielt werden.
Die verschiedenen Kündigungsformen
Wie auch bei der Kündigung durch den Arbeitnehmer gibt es unterschiedliche Kündigungsformen, die infrage kommen:
- Ordentliche Kündigung: Hierbei handelt es sich um eine fristgemäße Kündigung. Die Frist ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag oder gesetzlichen Bestimmungen. Für diese Form des Kündigungsschreibens muss der Arbeitgeber keinen Kündigungsgrund angeben. Die Rechtslage sieht aber vor, dass angegeben werden muss, warum dem Mitarbeiter gekündigt wurde (betriebsbedingte Gründe, Leistung des Mitarbeiters).
- Außerordentliche Kündigung: Die fristlose Kündigung erfolgt lediglich bei schwerem Vertrauensbruch. Durch die fristlose Aussprechung der Kündigung muss der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz sofort verlassen. Die Kündigung selbst erfolgt allerdings innerhalb zwei Wochen, nachdem der Kündigungsgrund bekannt wurde. Diese Kündigungsform spielt allerdings in vielen Situationen eine andere Rolle. Einige Personen können nicht ordentlich entlassen werden, dazu gehören unter anderem Auszubildende (§ 15 BBiG), Personen im Mutterschutz (§ 9 Abs. MuSchG), Schwerbehinderte (ab 01.07.2001: SGB IX) oder Betriebsratsmitglieder (§ 15 KSchG).
- Änderungskündigung: Sie ist im Grunde eine ordentliche Kündigung mit der Besonderheit, dass der Arbeitnehmer eine neue Position im Unternehmen erhält und somit einen neuen Vertrag schließt. Diese Kündigung ist aufgrund rechtlicher Anforderungen in vielen Fällen nötig.
- Verdachtskündigung: Nicht immer herrscht im Arbeitsverhältnis eine Unschuldsvermutung. Sollten Beweise vorliegen, dass ein Arbeitnehmer einen schweren Vertrauensverstoß begangen hat, kann er aus diesem Grund entlassen werden. Ein typisches Beispiel ist der Diebstahlsverdacht, der eine vertrauensvolle Beziehung zwischen beiden Parteien unmöglich macht und ein Kündigungsschreiben rechtfertigt.
Die Kündigung richtig formulieren
Aus Sicht des Mitarbeiters ist eine Kündigung eine einschneidende Maßnahme. Er zweifelt an seiner eigenen Person, seinen Fähigkeiten und Leistungen. Nicht selten ist sein gesamtes Leben und Zukunft auf diesen einen Job ausgerichtet. Eine Kündigung kann dem Arbeitnehmer das Gefühl geben, den Boden unter den Füßen zu verlieren.
Damit diese schwierige Situation nicht unnötig kompliziert wird, sind die Soft Skills des Arbeitgebers gefragt: Dieser sollte sich Zeit nehmen, um mit seinem Angestellten zu reden. Er sollte kurz und knapp auf die Probleme zu sprechen kommen und die Kündigung aussprechen. Der Grund der Kündigung sollte verbal erklärt werden, auch wenn dieser schriftlich im Kündigungsschreiben formuliert wurde. Dem Arbeitnehmer sollte eine Chance gegeben werden, die Entscheidung nachzuvollziehen.
Wie Arbeitnehmer Unterstützung anbieten können
Im Anschluss an die Kündigung können Arbeitgeber überlegen, ob sie ihrem Angestellten helfen können, eine neue Stelle zu finden. Natürlich wird bei verhaltensbedingten Kündigungen anders gehandelt als bei betriebsbedingten Kündigungen. Handelt es sich um Erstere, ist es wichtig, diese früh anzukündigen, um den Arbeitnehmer genug Zeit zu lassen, sich einen neuen Job zu suchen.
Bei betriebsbedingten Kündigungen kommt eventuell die Verlängerung der Kündigungsfrist infrage, um die Bewerbungsphase für den ehemaligen Angestellten zu vereinfachen. Des Weiteren können Arbeitgeber bei Kündigungen aus betrieblichen Gründen Coachings zum Thema Vorstellungsgespräch und Bewerbung anbieten. Gerade ältere Mitarbeiter könnten auf diesem Gebiet Probleme haben, da ihre Bewerbung viele Jahre zurückliegt.
Artikelbild: ginasanders / Bigstock.com
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