Ein Schwerbehindertenausweis steht nur Menschen mit Schwerbehinderung zu. Von einer Schwerbehinderung ist die Rede, wenn der Grad der Behinderung (kurz GdB) nachweislich bei 50 oder darüber liegt. Eine weitere Voraussetzung besteht darin, dass die betroffene Person in Deutschland lebt oder dort zumindest einer Beschäftigung nachgeht.
Lohnt es sich, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen?
Alle Menschen mit Behinderung sind in Deutschland durch das Gesetz besonders geschützt und erhalten daher einige Vorteile, die das allgemeine Leben ebenso vereinfachen sollen wie zum Beispiel das Berufsleben. Dies gilt jedoch nur für Menschen, deren Behinderung auch in Form des Ausweises nachgewiesen wird. Es ist daher zwar nicht zwingend notwendig, einen Schwerbeschädigtenausweis zu beantragen, allerdings bringt er einige Vorteile mit sich, die schwerbehinderte Menschen nutzen sollten.
Das betrifft zum Beispiel das Arbeitsleben, denn Personen mit Schwerbehindertenausweis erhalten Hilfe bei der Suche nach einem Ausbildungs- oder Ausbildungsplatz. Solche Hilfen finden etwa in Form von Beratungsgesprächen, Vermittlungsdienstleistungen oder anderen Trainingsmaßnahmen statt. Auch Qualifizierungsprogramme und Gründungszuschüsse stehen Personen mit Schwerbehindertenausweis zu. Darüber hinaus erhalten die Arbeitgeber, die eine nachweislich schwerbehinderte Person einstellen, staatliche Zuschüsse. Dadurch fällt es Schwerbehinderten oft leichter, einen Job zu finden.
Weitere Vorteile des Schwerbeschädigtenausweises
Wer im Besitz eines Ausweises ist, profitiert zudem von Leistungen für behinderungsbedingte Nachteilsausgleiche. Darunter fallen zum Beispiel Leistungen wie ein Zusatzurlaub, Steuervergünstigungen und ein besonderer Kündigungsschutz.
Normalerweise ist der Schwerbehindertenausweis grün und enthält bei allen Personen, die das zehnte Lebensjahr erreicht haben, ein Passfoto.
Liegt aber außerdem eine erhebliche Beeinträchtigung bei der Fähigkeit zur Bewegung im Straßenverkehr vor, wird ein grün-orangefarbener Ausweis ausgestellt. Besitzer eines solchen Ausweises haben das Recht, die öffentlichen Verkehrsmittel kostenfrei zu nutzen. Hierfür müssen jedoch spezielle Wertmarken erworben werden. Eine Wertmarke kostet 72 Euro im Jahr, allerdings erhalten Personen mit einem „H“ für hilflos oder einem „Bl“ für blind im Ausweis die Wertmarke kostenlos. Das gilt ebenso für Schwerbehinderte, die Leistungen nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) beziehen: Auch sie erhalten die Wertmarke gratis.
Merkmale für eine Schwerbehinderung
Menschen gelten als behindert, wenn sie sich aufgrund ihrer geistigen oder körperlichen Fähigkeiten und Möglichkeiten dauerhaft und vor allem erheblich von gesunden Personen unterscheiden, die im gleichen Alter sind. Durch eine Behinderung leiden die betroffenen Menschen unter einer Beeinträchtigung bei der Teilnahme am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben. Behinderungen sind angeboren oder entstehen durch Krankheiten, Unfälle oder andere Schädigungen des Körpers. Ebenso können Alterungsprozesse zu einer Behinderung führen.
Statistik zum Thema
Anzahl der Schwerbehinderten in Deutschland nach Grad der Behinderung
Quelle: Spectaris, kon.med (Deutschland 2011 )
Beantragung des Schwerbehindertenausweises
Sowohl die Beantragung als auch die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises ist kostenlos. Sogar, wenn das Original einmal verloren gehen sollte und ein neuer Ausweis beantragt werden muss, fallen keine Kosten an. Aus diesem Grund lohnt es sich für alle Menschen mit Behinderung, den Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Ein Gang zur Behörde bleibt einem jedoch meist nicht erspart.
Der Antrag auf die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises geschieht entweder bei der Kommunalverwaltung oder bei dem Versorgungsamt, das für den jeweiligen Wohnsitz zuständig ist. Bei dem Bürgeramt seiner Stadt erfährt man die Adresse des zuständigen Amtes, an das man sich wenden muss. Der Antrag kann entweder ganz formlos oder aber über das vorgedruckte Antragsformular gestellt werden. Entsprechende Vordrucke erhält man zum Beispiel direkt bei den Kommunalverwaltungen, Fürsorgestellen, Behindertenverbänden oder Versorgungsämtern. Seit Neustem bieten einige Versorgungsämter und Kommunalverwaltungen auch die Möglichkeit, die Beantragung des Schwerbehindertenausweises einfach online zu erledigen.
Achtung: Neues Format für den Schwerbehindertenausweis seit 2013
Seit dem ersten Januar 2013 wird der Schwerbehindertenausweis auch im Scheckkartenformat ausgestellt. Ab 2015 darf er sogar nur noch in diesem Format ausgestellt werden. Er hat die Besonderheit, dass die Behinderung dort auch in englischer Sprache angegeben wird. Zudem findet sich auf dem neuen kompakten Ausweis auch ein Hinweis auf die Behinderung in Brailleschrift.
Mit dem neuen und kompakten Format wird der große Ausweis in Papierform abgelöst, der nicht nur als altmodisch, sondern oft auch als diskriminierend kritisiert wurde. Trotzdem behalten auch bereits ausgestellte Schwerbehindertenausweise im alten Format noch ihre Gültigkeit, bis das darauf abgedruckte Gültigkeitsdatum erreicht ist.
Gesundheitliche Merkmale im Schwerbehindertenausweis
Im Schwerbehindertenausweis wird wie folgt angegeben, welche Behinderung vorliegt:
Zeichen | Bedeutung | Rechtsgrundlage |
---|---|---|
aG | Außergewöhnliche Gehbehinderung | § 3 Abs. 1 Nr. 1 SchwbAwV, § 6 Abs. 1 Nr. 14 StVG |
H | Hilflos im Sinne des Einkommensteuergesetzes (nicht im Sinne des SGB XII) | § 3 Abs. 1 Nr. 2, § 33b EStG |
Bl | Blind | § 3 Abs. 1 Nr. 3 SchwbAwV, § 72 Abs. 5 SGB XII |
Gl | Gehörlos | § 3 Abs. 1 Nr. 4 SchwbAwV, § 145 SGB IX |
RF | Ermäßigung des Rundfunkbeitrags um 2/3 auf Antrag, die Möglichkeit der vollständigen Befreiung allein wegen des Merkzeichens RF ist seit dem 1. Januar 2013 entfallen Sozialtarif für Verbindungen im Netz der Telekom | § 3 Abs. 1 Nr. 5 SchwbAwV, § 4 Abs. 2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, landesrechtliche Regelungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht |
1. Kl. | Berechtigt zur Nutzung der ersten Klasse in Eisenbahnen mit Fahrkarten für die Zweite Klasse oder innerhalb des persönlichen Streckenverzeichnisses (nur bei Versorgungsempfängern nach Bundesversorgungsgesetz oder Bundesentschädigungsgesetz) | § 3 Abs. 1 Nr. 6 SchwbAwV, tariflich festgelegte gesundheitliche Voraussetzungen für die Benutzung der 1. Wagenklasse mit Fahrausweis der 2. Wagenklasse |
B | Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel | § 3 Abs. 2 SchwbAwV, § 146 Abs. 2 SGB IX |
G | Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr | § 3 Abs. 2 SchwbAwV, § 146 Abs. 1 Satz 1 SGB IX |
Darüber hinaus steht zur Zeit noch die Entscheidung des Deutschen Bundestages aus, ob das Merkzeichen „Tbl“ für Taubblinde eingeführt werden soll.
Verlängerung des Schwerbehindertenausweises
Eine Ausstellung des Schwerbeschädigtenausweises erfolgt stets für maximal fünf Jahre. Eine unbefristete Ausstellung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Schwerbehindertenausweis zweimal in Folge verlängern zu lassen, ohne dass besondere Formalitäten notwendig sind. Dies geschieht einfach bei der Kommunalverwaltung oder bei dem Versorgungsamt.
Insofern man seinen Ausweis schon zweimal verlängert hat, ist die Beantragung eines neuen Ausweises notwendig. Dafür werden aber meistens keine erneuten ärztlichen Gutachten benötigt. Jeder Besitzer eines Schwerbehindertenausweises hat jedoch die Pflicht, dem Versorgungsamt mitzuteilen, wenn sich die eigene Gesundheit erheblich verbessern oder verschlechtern sollte. Nur so kann der Grad der Behinderung überprüft werden oder gegebenenfalls die Merkzeichen im Ausweis korrigiert werden.
Artikelbild: © Minerva Studio / Shutterstock
Michael Sandig meint
Guten Tag.Ich habe einen Schwerbehindertenausweis über 50 Prozent bekommen aber ohne Merkzeichen,habe ich trotzdem irgentwelche Vorteile zum Beispiel Autosteuerermäsigung? Danke mit freundlichen Grüssen M.Sandig .