Der Bundesgerichtshof teilte am Dienstag in Karlsruhe mit, dass die Schufa den Verbrauchern auch weiterhin keine umfassende Auskunft zur Kreditwürdigkeitsberechnung geben muss. Die Revision gegen das Urteil der Vorinstanz wurde somit zurückgewiesen. In dem Fall, der es bis zum Bundesgerichtshof schaffte, ging es um das sogenannte „Scoring“. So heißt in der Branche das Verfahren, in dem aus unterschiedlichsten persönlichen Daten des Verbrauchers, wie zum Beispiel die Anzahl der Umzüge oder geplatzter Kredite und Kreditanfragen, eine entsprechende Bonitätsbewertung zusammengestellt wird.
Wenn sich der Basic-Score zu weit von dem Wert 100 bewegt, wird es zunehmend schwieriger, einen Kredit zu bekommen. Dieser Fall kam zustande, weil eine Angestellte aus dem Landkreis Gießen mit ihrem Scoring unzufrieden war und vors Gericht zog. Diese Frau hat sich im Oktober 2010 einen BMW Mini Cooper kaufen wollen. Der Wagen sollte durch einen Kredit finanziert oder im Leasing genommen werden. Wegen einer Namensverwechslung kam es aber nicht zur Finanzierung. Erst beim zweiten Versuch konnte die Frau einen Leasing-Vertrag abschließen.
Die Käuferin war über ihre Bonität verwundert: Gegenüber Banken bekam sie von der Schufa 92,9 Prozent und gegenüber Telekommunikationsunternehmen wurde sie mit 81,1 Prozent eingestuft. Die Frau gab sich mit dieser Auskunft wenig zufrieden und zog daraufhin vors Gericht. Im März 2013 wurde das Urteil der Vorinstanz vor dem Landgericht Gießen bestätigt, allerdings wurde eine Revision beim BGH zugelassen. Die oberste Instanz wies die Klage zurück.
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